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Betäubungsmittel

Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht unbedingt strafbar, trotzdem muss jeder, der sie nimmt, sehr vorsichtig sein, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Wer zum Beispiel von einem Freund einen Joint in die Hand bekommt und daran zieht, verstößt noch nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz. Strafbar ist aber zum Beispiel der Besitz, die Aufzucht und der Handel mit Betäubungsmitteln. Wer also das Gras vor dem Rauchen in der Hosentasche trägt, macht sich möglicherweise strafbar, weil er das Gras besitzt (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG).

Unter Umständen wird ein Vergehen von der Staatsanwaltschaft eingestellt, wenn es sich um eine geringe Mengen von Drogen handelt und die Drogen zum Eigenkonsum gedacht waren.

Was ist eine geringe Menge im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes?

Vorsicht: Viele Probleme treten auf, wenn die Führerscheinbehörde mitbekommt, dass jemand unter Drogeneinfluss gefahren ist. Dies zieht meist ein Verwaltungsverfahren nach sich, in dem der Führerschein möglicherweise entzogen werden kann.